Advokat

Advokat (lateinisch advocatus ‚der Herbeigerufene‘) ist eine Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, die heute in Österreich und Deutschland veraltet ist, nur noch bildungs- oder aber umgangssprachlich oder mit abschätziger Bedeutung (Winkeladvokat) verwendet wird, im schweizerischen Rechtsraum (besonders in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft) aber die gleiche Bedeutung wie Rechtsanwalt hat. Im übertragenen Sinn wird auch ein Fürsprecher einer Sache damit bezeichnet.[1]

  1. Advokat in duden.de, abgerufen am 19. Juli 2012

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